>

Reisestornoversicherung

Lieber Gast!
Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren!
Sorgen Sie vor und schließen Sie die Hotelstorno-Plus-Versicherung gleich ab.
Folgende Leistungen sind im Hotelstorno Plus Versicherungspaket enthalten:

Leistungen
1. Stornoschutz
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
2. Reiseabbruch
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes
a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne):
Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs
b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.):
Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor
Ort bei Straßensperre bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 400,-
4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis:
Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung)
bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,–
5. Such- und Bergungskosten
Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) bis € 7.500,-
Der Versicherungsschutz gilt für einen Aufenthalt bis max. 31 Tage in Europa.
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte, mitreisende Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.

Prämie
Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des gebuchten Reisepreises.
Beispiel: Reisepreis € 1.000,- x 5 % = € 50,- Versicherungsprämie
Als Reisepreis gilt der gesamte Zimmer-/Appartmentpreis (samt eventueller Buchungsgebühren) aller versicherten Personen. Bitte beachten Sie, dass die Höchstversicherungssumme pro Person mit € 4.000,- und pro Buchung
mit € 10.000,- limitiert ist. Die Mindestprämie beträgt € 5,- pro Versicherungsabschluss.

Versicherte Gründe für Stornoschutz und Reiseabbruch
1. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod*;
2. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod eines Familienangehörigen,
wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist*;
3. Schwangerschaft, wenn diese erst nach Reisebuchung festgestellt wurde*;
4. schwere Schwangerschaftskomplikationen;
5. bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat
eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
6. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung durch den Arbeitgeber;
7. Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst;
8. Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag);
9. Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
10. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.
Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 13 ERV-RVB Hotellerie 2007) sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden.
HOTELSTORNO PLUS

Versicherungsabschluss
Der Versicherungsabschluss muss gleichzeitig mit der Buchung oder Anzahlung (wenn die Buchung erst mit Einlangen der Anzahlung zustande kommt) erfolgen. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.

Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Stornoschutz: Informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Gastgeber (z.B. Hotel, Pension, …) und senden Sie eine Bestätigung des Stornogrundes an Ihren Gastgeber und die EUROPÄISCHE. Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen
Gründen benötigen wir gleichzeitig ein detailliertes ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes.
2. Reiseabbruch: Erfolgt der Reiseabbruch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles, benötigen wir ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes am Urlaubsort!
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes /
Unfreiwillige Urlaubsverlängerung:
Reichen Sie die Belege über die entstandenen Nächtigungs- und Verpflegungskosten gemeinsam mit der Bestätigung über den Grund (ärztliches Attest, behördliche Bestätigung der Straßensperre, des Unfalls, der Panne, etc.) bei der EUROPÄISCHEN ein.
4. Such- und Bergungskosten: Im Versicherungsfall informieren Sie bitte unverzüglich die EUROPÄISCHE unter Angabe des Sachverhaltes mittels Telefon oder Fax. Die EUROPÄISCHE verrechnet die Kosten direkt mit dem Bergeunternehmen vor Ort.
Notruf 24 Stunden täglich:
+43/1/50 444 00

Vertragsgrundlage
Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen für Hotellerie (ERV-RVB Hotellerie 2007), die Sie unter www.europaeische.at oder direkt bei der EUROPÄISCHEN erhalten.
Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers dar. Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherte mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden.

Auskünfte und Informationen
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Service Center: Tel. +43/1/317 25 00, Fax +43/1/319 93 67
E-Mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at

Versicherer
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr. 0490083
Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht,
Bereich: Versicherungsaufsicht, Praterstraße 23, A-1020 Wien
Stand 05/2007

Allgemeine Informationen